Frau im elektrischen Rollstuhl arbeitet an einem Laptop

Barrierefreies
Internet

Wichtiges in Kürze

 

  • Barrierefreiheit ermöglicht Inklusion, besonders für Menschen mit Behinderungen (disabilities).
  • WCAG und BITV 2.0 definieren verbindliche Standards für barrierefreie Webinhalte.
  • Ab 2025 gilt Barrierefreiheit verpflichtend für öffentliche Stellen in der EU.
  • Screenreader und Tastaturnavigation unterstützen blinde und sehbehinderte Nutzer.
  • Korrekte HTML-Struktur und barrierefreie Grafiken verbessern die Nutzerfreundlichkeit.
  • Tools & Checklisten helfen, Barrieren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Was bedeutet barrierefreies Internet?

Barrierefreies Internet stellt sicher, dass digitale Inhalte und Anwendungen für alle Menschen zugänglich (accessible) sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Ziel ist es, digitale Barrieren abzubauen und eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Indem Barrierefreiheit von Anfang an in den Webdesign-Prozess integriert wird, entsteht ein Internet, das für alle Menschen zugänglich und nutzbar ist – unabhängig von Einschränkungen.

Besonders profitieren Menschen mit:

  • Sehbehinderungen (z.  Blinde, Personen mit eingeschränktem Sehvermögen)
  • Motorischen Hemmnissen
  • Kognitiven Beeinträchtigungen
  • Hörbehinderungen

Barrieren entstehen z. B. durch nicht beschriftete Bilder, schwer bedienbare Navigation oder fehlende Tastatursteuerung.

  • WCAG (Web Content Accessibility Guidelines): Internationale Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium) zur barrierefreien Gestaltung von Webinhalten. Sie definieren vier Prinzipien – wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust – und sind in den Versionen 2.0, 2.1 und (aktuell) 2.2 verfügbar. Die WCAG dienen als Grundlage vieler nationaler Regelwerke.
  • BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung): Deutsche Verordnung, die die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Webangeboten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen konkretisiert. Sie basiert auf den WCAG 2.1 und gilt verbindlich für Bundesbehörden sowie – je nach Landesrecht – auch für Länder und Kommunen.
  • EN 301 549: Europäische Norm, die technische Anforderungen für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im öffentlichen Sektor definiert. Sie basiert ebenfalls auf den WCAG und ist die zentrale Referenznorm zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
  • BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz): Deutsches Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Es verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 private Wirtschaftsakteure zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen (z.  Websites, E-Commerce, Bankterminals), sofern keine unverhältnismäßige Belastung vorliegt.

Ab dem Jahr 2025 treten erweiterte gesetzliche Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit in Kraft – sowohl für öffentliche als auch für private Anbieter bestimmter Dienstleistungen. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen allen Menschen zugänglich zu machen – nicht nur im öffentlichen, sondern auch im wirtschaftlichen Raum.

  • Bereits heute durch die BITV 2.0 und die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet, digitale Inhalte barrierefrei anzubieten.
  • Diese Verpflichtung wird weiter konkretisiert und ausgeweitet, um eine noch stärkere digitale Inklusion sicherzustellen.
  • Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) basiert, sind ab Juni 2025 auch bestimmte Wirtschaftsakteure verpflichtet.
  • Betroffen sind u. :
    • Online-Shops
    • Bankdienstleistungen
    • E-Book-Anbieter
    • Ticketautomaten
    • Mobilitätsdienste

Warum ist es wichtig, dass das Internet barrierefrei ist?

 

Barrierefreiheit im Web schafft die Voraussetzung dafür, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen – gleichberechtigt am digitalen Leben teilnehmen können. Ohne barrierefreie Gestaltung werden Menschen mit Behinderungen systematisch vom Zugang zu Informationen, Dienstleistungen und digitaler Partizipation ausgeschlossen.

Digitaler Zugang für alle

Menschen mit Einschränkungen sind auf bestimmte assistive Technologien angewiesen, um das Internet nutzen zu können:

  • Screenreader für blinde und sehbehinderte Nutzer
  • Tastaturnavigation für Personen mit motorischen Problemen
  • Strukturierte Aufbereitung von Informationen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Fehlen diese Möglichkeiten, entsteht eine digitale Barriere, die die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe dieser Menschen erheblich einschränkt.

Gutes Design nützt allen

Wer Web Accessibility konsequent im Entwicklungsprozess mitdenkt, fördert nicht nur Inklusion, sondern optimiert die Nutzerfreundlichkeit und Reichweite seiner digitalen Angebote. Barrierefreies Webdesign ist also kein Sonderfall, sondern bringt Vorteile für alle Nutzer:

  • Bessere Orientierung durch klare HTML-Strukturen.
  • Mehrwert bei schlechter Verbindung oder deaktivierten Bildern durch Alt-Texte.
  • Verbessert Usability, auch für ältere Personen oder Menschen mit temporären Einschränkungen, durch barrierearme Navigation.

Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für barrierefreies Internet? (EU-Richtlinie)

Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen in der Europäischen Union, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, eine inklusive digitale Umgebung zu schaffen, die allen Menschen – auch mit Behinderungen – den Zugang zu Informationen und Diensten ermöglicht.

  • Barrierefreiheit für Websites und Apps öffentlicher Stellen
  • Einhaltung der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) als technischer Standard
  • Regelmäßige Überprüfung und Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung

Die WCAG, entwickelt vom W3C, geben konkrete Empfehlungen, wie Websites gestaltet sein müssen, um barrierefrei (accessible) zu sein.

  • Nutzung semantisch korrekter HTML-Elemente
  • Tastaturnavigation statt Maussteuerung
  • Bereitstellung verständlicher Inhalte
  • Verwendung von Alt-Texten für Bilder

Ein Beispiel für barrierefreie Nutzung: Screenreader wandeln Texte in Sprache um und machen diese für blinde oder sehbehinderte Menschen zugänglich. Damit diese Technologien effektiv funktionieren, müssen Webseiten barrierefrei entwickelt sein.

Die Einhaltung der Vorgaben fördert nicht nur Barrierefreiheit, sondern auch die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen im digitalen Raum. Sie ist somit nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein aktiver Beitrag zu mehr digitaler Gerechtigkeit und Inklusion.

Welche Vorteile hat barrierefreies Internet?

Internet, das barrierefrei gestaltet ist, bietet viele Vorteile, die weit über die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen hinausgehen. Es fördert Benutzerfreundlichkeit und bietet rechtliche und wirtschaftliche Vorteile.

Barrierefreies Webdesign ermöglicht es Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen, digitale Angebote ohne Hindernisse zu nutzen – z. B. durch:

  • kompatible HTML-Strukturen für Screenreader
  • Tastaturnavigation für Menschen mit motorischen Einschränkungen
  • klare Informationsstruktur für User mit kognitiven Beeinträchtigungen

Auch Menschen ohne Behinderung profitieren von barrierefreien Internetseiten:

  • Ältere User finden sich leichter zurecht
  • Informationen sind oft klarer, strukturierter und verständlicher
  • Mobile Nutzer profitieren von optimierter Darstellung und Bedienbarkeit
  • Schnellere Orientierung durch Sprungmarken und konsistente Navigation

Barrierefreiheit ist nicht nur eine nette Option – sie ist in vielen Bereichen rechtlich vorgeschrieben und muss entsprechend der WCAG-Standards umgesetzt werden, die vom W3C entwickelt wurden.

  • EU-Richtlinie 2016/2102 für öffentliche Stellen
  • BFSG (ab 2025) für viele private Anbieter

Ein barrierefreies Webdesign…

  • stärkt die digitale Inklusion
  • erreicht ein breiteres Publikum
  • verbessert das Image und die soziale Verantwortung von Unternehmen
  • kann sich positiv auf SEO und Reichweite auswirken

Welche Schritte führen zum barrierefreien Internetzugang?

Barrierefreiheit im Web erfordert eine durchdachte Gestaltung auf mehreren Ebenen und ist ein fortlaufender Prozess. Wer technische Standards, inhaltliche Zugänglichkeit und regelmäßige Tests berücksichtigt, sorgt dafür, dass das Internet für alle Menschen nutzbar bleibt – ohne Hindernisse. Die folgenden Schritte sind zentral, um digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen:

  • Strukturierte Seitenaufteilung mit sinnvollen HTML-Elementen (<header>, <nav>, <main>, <section>, <footer>)
  • Ermöglicht Screenreadern und assistiven Technologien, Inhalte korrekt zu erfassen und zu interpretieren
  • Gut lesbare Texte (klare Sprache, ausreichende Schriftgröße)
  • Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Alt-Texte für Bilder, damit visuelle Inhalte auch akustisch oder taktil vermittelt werden können
  • Einsatz von responsivem Design, damit Inhalte auf allen Geräten (Smartphones, Tablets, Desktops) gut lesbar und bedienbar sind
  • Berücksichtigung von Touchbedienung und Bildschirmgrößen
  • Nutzung von Prüfwerkzeugen (z.  WAVE, axe, Lighthouse)
  • Orientierung an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
  • Laufende Tests durch Menschen mit Behinderungen erhöhen die Praxisrelevanz

Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung?

Die Realisierung barrierefreier digitaler Angebote ist komplex und erfordert technisches Wissen, Ressourcen und ein entsprechendes Bewusstsein. Dabei ergeben sich Herausforderungen auf mehreren Ebenen:

  • Fehlendes Wissen über Barrierefreiheit bei Webentwicklern und Designern
  • Unzureichende Kenntnisse der WCAG-Richtlinien und Best Practices
  • Komplexe technische Anforderungen, etwa bei Tastaturnavigation, semantischem HTML oder ARIA-Rollen
  • Große Vielfalt an Endgeräten, Betriebssystemen und Browsern
  • Unterschiedliche Anforderungen von Screenreadern und assistiven Technologien
  • Hoher Testaufwand, um Zugänglichkeit auf allen Plattformen sicherzustellen
  • Zeit- und Budgetmangel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen
  • Barrierefreiheit wird oft nicht von Beginn an eingeplant, sondern später nachgerüstet
  • Wahrnehmung als „Zusatzaufwand“ statt als integraler Bestandteil guter Webentwicklung
  • Geringe Sensibilisierung für die Bedeutung digitaler Inklusion
  • Barrierefreiheit wird häufig als Sonderfall statt als Normalfall betrachtet
  • Mangel an internen Schulungen und Fortbildungen zum Thema
Nutzung eines Computers mit mehreren Monitoren

Kontaktieren Sie uns

 

Haben Sie Fragen zur digitalen Barrierefreiheit oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung auf Ihrer Website? Bei re/sieben setzen wir uns dafür ein, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von ihren Fähigkeiten. Ob Beratung oder technische Umsetzung: Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Seite. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen Lösungen für mehr digitale Inklusion zu entwickeln!

FAQ – „Barrierefreies Internet“

Barrierefreies Internet bezieht sich auf die Gestaltung von Websites und Online-Diensten, die es allen ermöglichen, auch Menschen mit Behinderungen, auf Informationen zuzugreifen und diese zu nutzen. Ziel ist es, diese so zu gestalten, dass sie für alle zugänglich sind, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen.

Barrierefreies Internet ist wichtig, weil es Chancengleichheit fördert. Menschen mit Behinderungen haben das Recht, am digitalen Leben teilzunehmen. Eine barrierefreie Webseite ermöglicht es ihnen, Informationen zu erhalten, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und sich aktiv an Online-Communities zu beteiligen. Beispielsweise können sehbehinderte Nutzer durch Screenreader auf Inhalte zugreifen, die sinnvoll strukturiert und beschriftet sind.

In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit. In Deutschland ist das „Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ (BGG) und die „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung“ (BITV) relevant. Diese Vorschriften verlangen, dass öffentliche Einrichtungen und viele private Anbieter ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestalten. Ein Beispiel ist die Verpflichtung zur Einhaltung der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), die internationale Standards für die Barrierefreiheit festlegen.

Es gibt mehrere Maßnahmen, um eine Webseite barrierefrei zu gestalten:

  • Textalternativen: Bilder sollten mit alternativen Texten versehen werden, die den Inhalt des Bildes beschreiben. Dies hilft sehbehinderten Nutzern, die Inhalte leichter zu verstehen.
  • Tastaturzugänglichkeit: Alle Funktionen der Webseite sollten auch über die Tastatur bedienbar sein, was für Nutzer mit motorischen Beeinträchtigungen enorm wichtig ist.
  • Kontrast und Schriftgröße: Eine ausreichende Farbkontrastierung zwischen Text und Hintergrund sowie die Möglichkeit, die Schriftgröße anzupassen, sind entscheidend, um Lesbarkeit zu gewährleisten.
  • Einfache Sprache: Komplexe Formulierungen sollten vermieden werden. Eine klare Sprache erleichtert das Verständnis für alle Nutzer, insbesondere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.

Es gibt verschiedene Tools, die helfen können, die Barrierefreiheit einer Webseite zu überprüfen:

  • WAVE: Ein Tool, das Webseiten analysiert und potenzielle Barrieren aufzeigt.
  • Axe: Eine Browsererweiterung, die automatisierte Zugänglichkeitsprüfungen durchführt.
  • Lighthouse: Ein Open-Source-Tool von Google, das die Leistung, Barrierefreiheit und SEO einer Webseite bewertet.

Zusätzlich können auch manuelle Tests durch Nutzer mit Behinderungen wertvolle Einblicke in die Barrierefreiheit einer Webseite geben.

Barrierefreiheit im Internet kann durch viele Aspekte eingeschränkt werden:

  • Unzureichende Textalternativen: Fehlende oder unzureichende Beschreibungen für Bilder und Grafiken.
  • Schwierigkeiten bei der Navigation: Unklare Struktur, fehlende Tastaturbedienbarkeit für Elemente, kein Springen möglich.
  • Unleserliche Schriftarten: Zu kleine Schriftgrößen oder schlechte Farbkontraste, die das Lesen erschweren.
  • Komplexe Inhalte: Fachjargon und komplizierte Satzstrukturen, die das Verständnis beeinträchtigen.

Um die Barrierefreiheit dauerhaft zu gewährleisten, sollte eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Webseite erfolgen. Dazu gehört, dass neue Inhalte barrierefrei erstellt werden und bestehende Inhalte regelmäßig auf ihre Zugänglichkeit überprüft werden. Außerdem ist es ratsam, Schulungen für das Team anzubieten, um das Bewusstsein für Barrierefreiheit zu fördern und Best Practices zu vermitteln.

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