Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit für viele Unternehmen durch das BFSG verpflichtend. Basis sind der European Accessibility Act (EAA) und die WCAG-Richtlinien.
Barrierefreies Webdesign ermöglicht Teilhabe, erweitert Zielgruppen, verbessert Nutzerfreundlichkeit, stärkt SEO und sorgt für rechtliche Sicherheit.
Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen, kognitiven oder neurologischen Einschränkungen profitieren direkt – ebenso ältere Menschen oder mobile Nutzer.
Technische, gestalterische und inhaltliche Anforderungen: z. klare Struktur, kontrastreiche Gestaltung, Tastaturbedienbarkeit, semantisches HTML, einfache Sprache, assistive Kompatibilität.
Barrierefreiheit steigert Reichweite, Conversion und Markenimage. Unternehmen sollten das Thema strukturiert angehen – von der Analyse über Anpassung bis zur kontinuierlichen Pflege.
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen verpflichtend macht. Die Grundlage bildet der European Accessibility Act (EAA), dessen Anforderungen in deutsches Recht überführt wurden.
Maßgeblich für die Umsetzung ist der internationale Standard der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), auf Deutsch: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Sie definieren Erfolgskriterien in den Bereichen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit, um digitale Inhalte für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen.
Barrierefreiheit ist mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe – sie ist das Fundament eines inklusiven, benutzerfreundlichen und zukunftsfähigen Internets und gleichzeitig ein von Unternehmen oft unterschätzter Wirtschafts- und Erfolgsfaktor. Barrierefreies Webdesign bietet viele Vorteile:
Barrierefreies Webdesign schafft die Voraussetzungen dafür, dass auch Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen, kognitiven oder neurologischen Einschränkungen digitale Inhalte nutzen, verstehen, Käufe tätigen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Folgendes kann die Wahrnehmung und Bedienung von Websites erschweren:
Barrierefreies Webdesign ist mehr als Pflicht – es ist eine Investition in Qualität, Reichweite und Nutzerzufriedenheit. Eine gut strukturierte, verständliche und für alle zugängliche Website senkt die Absprungrate, stärkt das Markenimage und kann sich direkt auf die Conversionrate auswirken. Barrierefreiheit ist kein Sonderfall. Sie ist die Grundlage für moderne, zukunftsfähige Websites – für alle Menschen.
Damit Webseiten sowohl rechtlichen Vorgaben als auch den Bedürfnissen einer vielfältigen Nutzerschaft gerecht werden, müssen sie bestimmte technische, gestalterische und inhaltliche Anforderungen erfüllen. Dieser Überblick zeigt, worauf es bei der Umsetzung ankommt – von klarer Struktur über kontrastreiche Gestaltung bis hin zur Kompatibilität mit assistiven Technologien.
Barrierefreies Webdesign steigert Reichweite, Nutzerzufriedenheit und Sichtbarkeit. Es senkt die Absprungrate, stärkt das Vertrauen in die Marke und wird ab 2025 für viele zur Pflicht. Wer heute in barrierefreie Gestaltung investiert, sichert langfristigen Erfolg – für alle. Nutzen Sie unser Know-how in den Bereichen Webdesign, Programmierung, SEO.
Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass Websites und digitale Anwendungen so gestaltet sind, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen selbstständig genutzt werden können. Das gilt sowohl für körperliche als auch sensorische und kognitive Einschränkungen. Eine Nutzung muss per Tastatur, mit einem Screenreader oder über alternative Eingabemethoden möglich sein.
Barrierefreiheit im Web hilft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern verbessert die Nutzbarkeit für viele weitere Gruppen – etwa:
Ja – wenn Sie zum Beispiel einen Online-Shop betreiben, digitale Dienstleistungen anbieten oder Produkte verkaufen, sind Sie ab dem 28. Juni 2025 durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Auch öffentliche Stellen müssen laut BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) barrierefreie Websites bereitstellen. Die rechtliche Grundlage bildet der European Accessibility Act (EAA).
Sie können das Thema in sechs Schritten systematisch und umfassend angehen:
Es gibt verschiedene Tools zur Überprüfung. Sinnvoll ist eine Ergänzung technischer Prüfungen durch Usability-Tests mit Menschen mit Behinderung.
Das hängt vom Ist-Zustand Ihrer Website ab. Wenn Sie von Anfang an auf Barrierefreiheit achten, lassen sich viele Maßnahmen kostengünstig integrieren. Für bestehende Websites lohnt sich ein Stufenplan – zuerst die wichtigsten Barrieren beseitigen, danach kontinuierlich verbessern. Wir erstellen für Sie gerne einen individuellen Leitfaden oder setzen die Maßnahmen für Sie um.
Ja. In vielen Bundesländern sowie auf EU-Ebene gibt es Förderprogramme für barrierefreie Digitalisierung – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darüber hinaus bieten viele Agenturen und Fachstellen individuelle Beratung und Umsetzung an. Hier geht es zum Schnell-Check der Förderfähigkeit.
Das zentrale Ziel barrierefreien Designs ist es, digitale Inhalte und Funktionen so zu gestalten, dass sie für möglichst viele Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder technischen Voraussetzungen.
Die Grundlage bilden die vier Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG):
Diese Prinzipien schaffen die Grundlage für eine inklusive digitale Umgebung – für alle Nutzerinnen und Nutzer.
Jasmin Rothenbücher
+49 (0)661 410 955 – 43
j.rothenbuecher@re7consulting.com
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